Wann
FlugverspäTung Erstattung Ab Wann?
Josemaria
- 23.05.2023
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Anspruch auf Erstattung des Flugpreises? Rücktritt vom Beförderungsvertrag – Flug mind.5 Stunden später abgeflogen Verspätet sich der Abflug um fünf Stunden oder mehr, können Sie vom Vertrag zurücktreten und von der Fluggesellschaft die vollständige Erstattung des Flugpreises (einschließlich Steuern und Gebühren) verlangen.
- Onkret heißt das: Sie können auf den ursprünglich gebuchten Flug verzichten und ganz von der Reise absehen oder versuchen, einen anderen Flug zu buchen, und eventuelle Mehrkosten später als Schadenersatz zurückfordern.
- Erklären Sie den Rücktritt, sind Sie danach in Bezug auf die Weiterbeförderung oder die sonstigen Betreuungsleistungen, z.B.
Verpflegung oder die Unterbringung in einem Hotel, auf sich allein gestellt. Für Wartezeiten, die bis dahin entstanden sind, können solche Ansprüche aber durchaus bestehen – sofern Sie je nach Flugdistanz mindestens zwei Stunden oder länger gewartet haben (s.
- Betreuungsleistungen»).
- Dies kann z.B.
- Der Fall sein, wenn sich die Verspätungszeit des Fluges nach und nach zunehmend verlängert.
- Auch Ausgleichszahlungen können Sie dann nicht verlangen.
- Voraussetzung für diesen Anspruch ist bei Verspätungen, dass der Fluggast an Bord gewesen ist und auch tatsächlich verspätet befördert wurde.
Wenn Sie aber z.B. einen Termin ohnehin verpasst haben, können Sie den Flughafen verlassen und den gesamten Flugpreis zurückfordern. Dies gilt auch, wenn Sie bereits Reiseabschnitte zurückgelegt haben und die Reise an einem Zwischenstopp abbrechen, weil der Flug nach ihrem ursprünglichen Reiseplan zwecklos geworden ist.
- In solch einem Fall haben Sie zudem einen Anspruch auf einen Rückflug zum ersten Abflugort.
- Ist der verspätete Flug Teil einer Pauschalreise, gibt es keinen Beförderungsvertrag zwischen den Reisenden und einer Fluggesellschaft, von dem ein Fluggast zurücktreten könnte.
- Eine Kündigung des Reisevertrags mit dem Veranstalter ist nur möglich, wenn die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt wird.
Flugstörungen wie Verspätungen stellen aber in der Regel nur einfache Reisemängel dar, die lediglich zur Preisminderung berechtigen. Ein Recht zur Kündigung kommt hier daher allenfalls bei Pauschalreisen mit wenigen Übernachtungen in Betracht, die durch die Verspätung nicht mehr alle möglich sind.
Die vorstehend beschriebenen Ansprüche gegen die Fluggesellschaft gelten nur für Flüge, die entweder a) von einem Flughafen innerhalb der EU starten oder b) von einem Staat außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU mit einer Fluggesellschaft fliegen, die ihren Sitz innerhalb der EU hat. Außerdem darf das Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand oder stattfinden sollte, nicht länger als drei Jahre zurück liegen.
Mehr dazu unseren FAQ,
Was bekommt man bei 2 Stunden Flugverspätung?
Verspäteter Abflug: Hotel, Verpflegung, Geld zurück – Hebt der Flieger später als geplant ab, haben Sie je nach Flugstrecke Anspruch auf sogenannte Unterstützungsleistungen. Ab zwei Stunden Abflugverspätung haben Sie Anspruch auf Verpflegung mit Essen und Getränken.
- Außerdem stehen Flugreisenden mindestens zwei kostenlose Telefonate zu.
- Findet der Flug erst am nächsten Tag statt, können Sie ein Hotelzimmer samt Transfer verlangen.
- Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern,
- Die Kosten werden im Nachhinein von der Airline erstattet.
ADAC Tipp : Bewahren Sie unbedingt alle Belege als Nachweis auf. Bei einer Abflugverspätung von fünf Stunden oder mehr können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Erstattung des Flugpreises verlangen. Hat schon eine Teilbeförderung zu einem Zwischenziel stattgefunden, können Sie den Rückflug oder eine anderweitige Beförderung zum Startflughafen fordern.
Was bekommt man bei 1 Stunde Flugverspätung?
Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung – Die Höhe der Entschädigung für Flugverspätungen hängt von der Strecke ab. Das bedeutet, dass die Entschädigung auch höher sein kann als der Ticketpreis. Sie beträgt:
250 € | Für Strecken bis 1.500 km |
400 € | Für Strecken ab 1.500 km innerhalb der EU |
400 € | Für andere Strecken von 1.500 km bis 3.500 km |
600 € | Für andere Strecken über 3.500 km |
Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung bei Flugverspätung übrigens für jeden Passagier zahlen, für den ein Ticket gekauft wurde, also z.B. auch für Kleinkinder, sofern diese nicht umsonst befördert werden. Die Entschädigung für die Flugverspätung muss ausgezahlt werden (in bar oder per Überweisung), Sie müssen sich also nicht mit Gutscheinen oder Prämien-Meilen zufrieden geben.
Die für die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung relevante Entfernung berechnet sich dabei nicht nach der tatsächlich geflogenen Strecke, sondern nach der sogenannten Großkreisentfernung (umgangssprachlich „Luftlinie»). Wenn Sie sich über die genaue Strecke nicht sicher sind, können Sie unsere Übersicht der aktuellen Flugverspätungen benutzen.
(Die Nutzung des Rechners ist kostenlos, unverbindlich)
Was tun bei 3 Stunden Flugverspätung?
Entschädigung bei Flugverspätung ab drei Stunden Mit complane ganz unkompliziert zu Ihrer Entschädigung Sie kennen das genau: Vor einem Flug müssen Sie immer rechtzeitig am Flughafen sein, das Gepäck abgeben, einchecken, durch die Passkontrolle und dann rechtzeitig am Flugsteig sein.
- Eine Minute zu spät, sonst fliegt die Maschine ohne Sie.
- Aber dann der Ärger: Der Flug ist verspätet und der Urlaub oder die Geschäftsreise beginnt im Stress.
- Die Kinder sind ungeduldig, alle haben Hunger, Termine müssen verschoben werden Im Jahr 2004 traf der EuGH eine Entscheidung, die Ihnen als Fluggast mehr Rechte zuspricht, diese sind in der Fluggastrechteverordnung 261/2004 verankert.
Wussten Sie, dass die Fluggesellschaft Ihnen ab 2 Stunden Flugverspätung Versorgungsleistungen wie Snacks und Getränke bereitstellen müssen? Ebenso kann Ihnen unter gewissen Voraussetzungen ab drei Stunden Verspätung eine Entschädigung für Ihre Verspätung zustehen! Dieser Entschädungsanspruch bei Flugverspätung besteht übrigens auch wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, Die Grundlage ihrer Flugrechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt:
Ab 2 Stunden Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.Ab 3 Stunden Flugverspätung kann Ihnen eine Entschädigung seitens der Fluggesellschaft zustehen.Lediglich bei ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen aufgrund der Flugverspätung befreit.
Ihr Flug hat mindestens 3 Stunden Verspätung.Der Start und/ oder die Landung finden in der EU statt (für Airlines mit Sitz in der EU) bzw. der Start erfolgt in der EU (für AIrlines mit Sitz außerhalb der EU).Es liegen keine außergewöhnlichen Umstände (siehe ) vor.Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.Die Höhe Ihrer Entschädigung für Flugverspätung bemisst sich nach der Flugstrecke:
Flugstrecke bis 1.500 km – 250 EuroFlugstrecke bis 3.500 km – 400 EuroFlugstrecke über 3.500 km und Verspätung von bis zu 4 Stunden 300 Euro. Ab 4 Stunden 600 Euro
Sie sind 3 Stunden später gestartet als geplant und 2 Stunden und 55 Minuten später gelandet als geplant – haben Sie dann Ansprüche? Wichtig zu wissen ist: Für die Berechnung der Flugverspätung ist die Ankunftszeit relevant – nicht wie oft angenommen die Abflugzeit! Allerdings ein Flugzeug gilt dann als angekommen, wenn mindestens eine Tür des Flugzeuges geöffnet wurde und die Passagiere das Flugzeug tatsächlich verlassen können ().
Das Berühren der Landebahn oder die Fahrt von der Landebahn zum Abstellplatz (auch «Taxi» genannt) gelten noch zur Flugzeit. Sind die entsprechenden Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung gegeben, fordern wir von complane Ihre Entschädigung für Sie unkompliziert und ohne Kostenrisiko ein.
Prüfen Sie bei uns unverbindlich, ob Sie einen Anspruch haben. Wichtig:
Seien Sie pünktlich am Flughafen und am Gate – auch wenn Sie vorab schon von Verspätungen wissen. Gegebenenfalls dürfen Sie sonst trotz Verspätung nicht mitfliegen.Fordern Sie ab 2 Stunden Verspätung Verpflegungsleistungen ein.Je mehr Informationen Sie haben umso besser:
Sammeln Sie am Flughafen Belege und Beweise wie bspw. Fotos von Anzeigetafeln sowie ausgehändigte Dokumente der Fluggesellschaft.Tauschen Sie Kontaktdaten mit Mitreisenden aus.Lassen Sie sich von der Fluglinie die Verspätung und den Verspätungsgrund schriftlich bestätigen.
Ab 2 Stunden Verspätung haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Darunter verstehen sich Verpflegungsleistungen wie Snacks und Getränke.
Ab 3 Stunden Flugverspätung haben Sie ein Anrecht auf eine Flugentschädigung.Entschädigungshöhe liegt bei 250€ bis 600€ abhängig von der Flugstrecke unabhängig vom Ticketpreis.Lediglich bei außergewöhnlichen Umständen ist die Fluglinie von Entschädigungsansprüchen Aufgrund der Flugverspätung befreit
Services
Wie viel Geld bei 3 Stunden Verspätung?
Wann Entschädigung bei Flugverspätung? – Wenn ein Flug mit mindestens 3 Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt, dann muss die Fluggesellschaft nach EU-Recht womöglich – je nach Flugdistanz – zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zahlen. Informiere Dich jetzt und prüfe Deinen Anspruch.
Welche Zeit zählt bei Flugverspätung?
Flugverspätung: Welche Zeit zählt? – Das Recht auf die Zahlung einer Entschädigung hast Du nach der bei Verspätungen ab drei Stunden. Die Definition in diesem Kontext lautet, dass Du mit mindestens drei Stunden das Flugzeug am Zielflughafen verlassen hast.
Wie wird Flugverspätung berechnet?
Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen berechnen – Die EU-Fluggastrechteverordnung legt genau fest, mit welchen Entschädigungszahlungen Sie beispielsweise bei großen Verspätungen rechnen können. Schon ab einer Verzögerung des Abfluges von drei Stunden können Sie von der Fluggesellschaft Geld bekommen.
Je nach Dauer der Verspätung und Strecke der Flüge haben Sie einen Anspruch auf 250 bis 600 Euro pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Viele Airlines wollen keine Entschädigung zahlen oder reagieren nicht auf Aufforderungen. Mit den ALLRECHT Rechtschutzversicherungen werden Sie nicht alleine gelassen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihr gutes Recht durchzusetzen. Mit dem Fluggastentschädigungsrechner ermitteln Sie mit wenigen Klicks, welche Wiedergutmachung Ihnen zusteht.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Flug annulliert oder verlegt – Sie können eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr.261/2004 verlangen, wenn Ihr EU-Flug weniger als 14 Tage im Voraus annulliert wird. Je nach Flugstrecke können das 250 bis 600 Euro sein. Das gilt übrigens auch für Geschäftsreisende.
Der EuGH hat entschieden, dass ein EU-Flug als annulliert anzusehen ist, wenn er um mehr als eine Stunde vorverlegt wird. Flugreisenden steht daher auch in diesem Fall eine Ausgleichszahlung zu. Ein EU-Flug liegt dann vor, wenn Ihr Flug in der Europäischen Union (EU) startet oder Ihr Zielflughafen innerhalb der EU liegt und Sie diesen mit einer europäischen Airline anfliegen.
Nutzen Sie den ADAC Entschädigungsrechner, um keinen Anspruch zu übersehen. Sie können mit diesem ADAC Musterschreiben Ihre Ansprüche aber auch direkt bei der Airline geltend machen: Musterschreiben für Entschädigung bei Flugannullierung/-ausfall PDF, 119 KB
Wann muss die Airline zahlen?
Wann muss die Fluggesellschaft zahlen? – Immer wieder geben Luftfahrtunternehmen fadenscheinige Begründungen ab, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Da wird so manches Ereignis zu einem „außergewöhnlichen Umstand» erklärt. Diese Umstände sind es definitiv nicht:
- Ist das Flugunternehmen nicht ausreichend auf extreme Wetterbedingungen vorbereitet und hat zum Beispiel nicht für genügend Enteisungsmittel für das Flugzeug gesorgt, dann liegt dies in der Verantwortung der Fluggesellschaft ( Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. November 2013, Az.2 U 3/13 ).
- Eine Entschädigung erhalten Sie auch, wenn ein Crew-Mitglied oder der Pilot wegen Krankheit ausfällt und daher nicht fliegen kann ( AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 1. Juni 2012, Az.9 C 138/12 ).
- Auch bei einem technischen Defekt darf die Fluggesellschaft nicht einfach die Zahlung einer Entschädigung verweigern, beispielsweise bei einem defekten Kerosinfilter (AG Rüsselsheim, Urteil vom 18. April 2013, Az.3 C 2265/12) oder einem notwendigen Getriebeaustausch (AG Simmern, Urteil vom 6. Januar 2012, Az.3 C 732/11). Grundsätzlich kommt eine Entlastung des Flugunternehmens nur dann in Betracht, wenn die technischen Probleme auf tatsächlich unbeherrschbare Vorkommnisse zurückzuführen sind, die nicht Teil der normalen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens sind, wie zum Beispiel versteckte Fabrikationsfehler, Sabotageakte oder terroristische Handlungen.
- Der Zusammenstoß von einem Treppenfahrzeug mit einem Flugzeug und eine dadurch entstehende Verspätung ist ein alltäglicher Teil der Ausübung einer Fluggesellschaft und daher kein außergewöhnlicher Umstand ( Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 14. November 2014, Az. C-394/14 ).
- Ein Streik der Piloten oder des Kabinen- bzw. Bodenpersonals der Airline zur Durchsetzung höherer Lohnzahlungen oder besserer Arbeitszeitbedingungen ist kein außergewöhnlicher Umstand ( Europäischen Gerichtshof, Urteil vom 23. März 2021; Az. RS C- 28/20 ).
- Sind jedoch die Fluglotsen oder das Sicherheitspersonal des Flughafenbetreibers im Streik liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, der nicht von der Fluggesellschaft entschädigt werden muss. Führt hingegen eine streikbedingte Umorganisation des Flugplans dazu, dass Passagiere einer Folgemaschine, die an sich nicht vom Streik betroffen ist, am Boden bleiben müssen, so steht ihnen in der Regel eine Entschädigung zu ( Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 4. Oktober 2012, Az. C-22/11 ).
- Auch die Vorverlegung eines Fluges um mehr als eine Stunde kann laut Europäischem Gerichtshof zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten für Reisende führen, da ihnen die Möglichkeit genommen wird, frei über ihre Zeit zu verfügen und sie unter Umständen gezwungen sind, erhebliche Anstrengungen zu unternehmen, um den Flug zu erreichen. Daher muss die Airline auch in diesen Fällen eine Ausgleichszahlung leisten (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21. Dezember 2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20, C-395/20),